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Die Bewerbung

Der Bewerbungszeitraum liegt zwischen dem 1. Juni und 15. Juli. Bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli jeden Jahres muss der zuständigen Zulassungskommission eine vollständige Bewerbung vorliegen. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über HisInOne

Bei Nachfragen zu den einzelnen Aspekten wenden Sie sich bitte an den Koordinator für den Masterstudiengang Philosophie des Philosophischen Seminars der Univer­sität Freiburg.

 

Die Zulassungskommission entscheidet aufgrund folgender Zulassungsvoraussetzungen. Zum Studium im Studiengang Master of Arts Philosophie kann zugelassen werden, wer:
 
  • einen ersten Abschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 an einer deutschen Hochschule in einem Bachelorstudiengang oder in einem gleichwertigen mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben hat; über die Gleichwertigkeit anderer Hochschul­abschlüsse entscheidet die Zulassungskommission
  • Leistungen im Fach Philosophie im Umfang von mindestens 38 ECTS-Punkten vorweisen kann (etwa die Hälfte der ECTS-Punkte dürfen im ersten Studienjahr nachgeholt werden)
  • über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, sowie über Kenntnisse der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen [Näheres s. unten]
  • über Grundkenntnisse in Latein, Altgriechisch, Arabisch oder Farsi verfügt oder über Kenntnisse der französischen oder italienischen Sprache, die mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (Nachweis kann während des Studium bis zum Ende des 2. Fachsemester nachgeholt werden). 
 

 

Für eine ordnungsgemäße Bewerbung ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:

  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das abgeschlossene Hochschul­stu­dium sowie eine beglaubigte Kopie des Transcript of Records (Leistungsübersicht), aus dem die Studieninhalte hervorgehen (ggf. in amtlich beglaubigter Übersetzung bei Studienabschluss an einer auslän­dischen Hochschule) [s. für vorläufig andere Nachweise unten];
  • ggf. Nachweise (z.B. Qualifikationsarbeiten oder geeignete Leistungsnachweise) über den Stu­dienschwerpunkt des vorangegangenen Hochschulstudiums, sofern dieser nicht eindeutig aus dem beglaubigten Transcript of Records hervorgeht;
  • ggf. Originale oder beglaubigte Nachweise über die verschiedenen Sprachkenntnisse [online können zunächst provisorische bzw. vorläufige Bescheinigungen oder Information hochgeladen werden (auch eigenhändig); zur Immatrikulation muss in allen Fällen ein gültiger Nachweis im Original oder in beglaubigter Kopie dem Studierendensekretariat vorgelegt werden];
  • eine Erläuterung der persönlichen Beweggründe für die ange­strebte Aufnahme des Masterstudiums im Fach "Philosophie", aus der das gewünschte Fach­gebiet für die Spezialisierung hervorgeht (ein bis zwei Sei­ten in deutscher oder englischer Sprache); dieser Erläuterung kann ein tabellarischer Lebenslauf ("curriculum vitae") in deutscher oder englischer Sprache hinzugefügt werden.
 

Sofern der Bewerber/die Bewerberin zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses am 15. Juli das Hochschulstudium bereits abgeschlossen hat, jedoch noch keine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das abgeschlossene Studium vorlegen kann, genügt für die Bewerbung ein Be­scheini­gung über alle bereits erbrachten Leistungen (Transcript, aus dieser sollte die vorläufige Abschlussnote hervorgehen). Die beglaubigte Kopie des Zeugnisses muss der Universität Frei­burg in diesem Fall spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung vorgelegt werden.

Sofern der Bewerber/die Bewerberin das Hochschulstudium bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli noch nicht abgeschlossen hat, so hat er/sie das voraussichtliche Erreichen der Zulassungsvoraus­set­zung gemäß § 2 (Abschluss des Studiums mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5) durch eine Be­scheini­gung über alle bereits erbrachten Leistungen (Transcripts, einschließlich Noten und ECTS-Angaben sowie Angabe über Anmeldung der Abschlussarbeit) nachzuweisen. Die Zulassung erfolgt in diesem Fall unter der Bedingung, dass der erfolgreiche Abschluss des Studiums spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung durch das Original oder eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das abge­schlos­sene Studium nachgewiesen wird.

 

Sprachkenntnisse

 

Anzuerkennende Sprachnachweise für Deutsch C1

  • DSH 2 oder 3
  • TestDaF 4 oder 5
  • Goethe-Zertifikat C2
  • Sprachdiplom der KMK Stufe II (DSD II) mit den Ergebnissen 4xC1 oder 3xC1 und 1xB2
  • Feststellungsprüfung
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Deutschsprachiges Abitur/Matura
  • Deutsch als Muttersprache

 

Anzuerkennende Sprachnachweise für Englisch B2

  • Cambridge FCE, (CAE (C1) und CPE (C2))
  • IELTS (5,5-6,5 Punkte)
  • PTE Academic (59-75 Punkte)
  • TOEFL (72-94 Punkte "Internet" / mind. 567 Punkte "Papier")
  • OOPT (60-79 Punkte)
  • telc B2-C1 University
  • TOEIC (mind. 785 Punkte „Hören/Lesen“, 160 Punkte „Sprechen“ und 150 Punkte „Schreiben“),
  • UNIcert II oder III,
  • B2-Sprachkurs am SLI mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung und Zertifikat, auf dem das erreichte Sprachniveau gemäß GER ausgewiesen ist,
  • Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs oder Master (eine offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes/Dekanat/Studienkoordination ist nötig, wenn der Studiengang nicht in USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland abgelegt wurde; Bestätigung eines Professors reicht nicht aus), oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement
  • Staatsangehörigkeit aus einem Land, in dem die Amtssprache Englisch ist,
  • Deutsches und luxemburgisches Abitur (es müssen eindeutige Hinweise auf dem Abiturzeugnis stehen, die das Niveau in Englisch gemäß GER etc. ausweisen)
  • Englisch als Muttersprache